Sicherheit beim Arbeiten mit Hebezeugen – Prüfnachweise und Prüfzeugnisse

Prüfnachweise

Hebezeuge können eine potentielle Gefahr darstellen, welche entweder durch die am Hebezeug hängende Last ausgeht oder durch Bedienungsfehler des Hebezeuges entsteht.

So meldete für 2015 der Spitzenverband der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 1403 meldepflichtige Arbeitsunfälle alleine für das Hebezeug "Kran" beim innerbetrieblichen Transport, bei denen über 3% sogar tödlich ausgingen (1). Nachfolgend nennen wir Ihnen grundsätzliche Sicherheitsaspekte von Hebezeugen und informieren Sie über Sicherheitsgewinne, die Sie durch die unterschiedlichen Prüfzeugnisse und Prüfnachweise für Hebezeuge erhalten.

Was versteht man unter Prüfnachweisen für Hebezeuge?

Prüfnachweise für Hebezeuge sind vom Unternehmer zu erbringende Nachweise von physikalisch-technischen Prüfungen gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Holz und Metall.

Was sind Prüfzeugnisse für Hebezeuge?

Prüfzeugnisse finden Anwendung bei der Prüfung und Zertifizierung der Hebezeug-Hersteller.

Prüfnachweise

Um ein sicheres Arbeiten mit Hebezeugen zu gewährleisten und um sicherheitstechnische Mängel zu erkennen und zu beseitigen, gibt die BGHM, die Berufsgenossenschaft für Holz und Metall, Regeln vor, die sich aus Grundsätzen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der Betriebssicherheitsverordnung ableiten. Das Einhalten dieser Regeln dient als Grundlage der Prüfzeugnisse für Hebezeuge. Die abzuleistenden Prüfungen der Hebezeuge werden dabei unterteilt in: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, regelmäßige Prüfungen und außerordentliche Prüfungen.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Unternehmer, die Hebezeuge einsetzen, müssen vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch einen Sachkundigen bzw. einen Sachverständigen vornehmen lassen.

Regelmäßige Prüfungen

1)    Jährliche Prüfungen

Durch regelmäßige Prüfungen müssen Unternehmer gewährleisten, dass Anschlagmittel, Lastaufnahmeeinrichtungen oder Hebezeuge durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Frequenz der Prüfung darf ein Jahr nicht überschreiten.

pr-fstand Bild: Prüfschritt für Prüfnachweis, © RO-TECH KG 2017

2)    Kürzere Prüfungsintervalle

Bei Hebekomponenten, die einem hohen Verschleiß unterliegen, kann ein kürzeres Prüfungsintervall angezeigt sein. Dies gilt beispielsweise für

  • Gießereien (Verschleiß durch hohe Temperaturen),
  • Papierfabriken (Beanspruchung durch Feuchtigkeit und Chemikalien) oder
  • Chemiebetriebe, Galvanikbetriebe und Baustelleneinsatz (Verschleiß durch Korrosion)

Die gilt insbesondere auch für Hebekomponenten die besonders oft eingesetzt werden.

hebezeug-pr-fnachweis-korrosion Bild: Hebezeuge, Lasthaken einer Anschlagkette, © RO-TECH KG 2017

Außerordentliche Prüfungen

Bei Schadensfällen oder nach Instandsetzung muss der Unternehmer das Hebezeug einer außerordentlichen Prüfung unterziehen.
StammblattRegelmaessigePruefung Bild: Beispiel eines Stammblattes einer regelmäßigen Prüfung. © RO-TECH KG 2017

Wer darf prüfen und den Prüfnachweis erstellen?

Die BGHM definiert als Sachkundigen (befähigte Person) denjenigen, der durch fachliche Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse aus dem Gebiet der Hebezeuge, Anschlagmittel und Lastaufnahmeeinrichtungen verfügt und mit den einschlägigen Vorschriften und Regeln vertraut ist.

Der Unternehmer kann durch Mitarbeiterschulungen, wie sie von den Industrie- und Handelskammern oder zertifizierten Institutionen angeboten werden, befähigte Personen im Unternehmen für die Prüfung ausbilden lassen. Der Inhalt der Seminare umfasst alle notwendigen Informationen, wie beispielsweise

  • Gesetzesgrundlagen, sowie Vorschriften, Regeln und Richtlinien,
  • Berechnung und Nachweis der verbrauchten theoretischen Nutzungsdauer,
  • Schadensarten,
  • Dokumentation,
  • Regelmäßige Prüfung,
  • Außerordentliche Prüfung,
  • Prüfung vor erster Inbetriebnahme,
  • etc.

Informationen zu Preisen und Dauer der Seminare finden Sie auf den jeweiligen Anbieterseiten, so zum Beispiel unter

IHK Chemnitz: http://wis.ihk.de/seminar-kurs/befaehigte-person-sachkunde-fuer-die-pruefung-von-lastaufnahm.html
TÜV SÜD: https://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/foerdertechnik-sachkundige/5123018
TÜV Rheinland: http://wis.ihk.de/seminar-kurs/befaehigte-person-sachkundiger-fuer-hebezeuge.html

Alternativ können externe Sachkundige beauftragt werden. Die RO-TECH KG kann als externer Spezialist alle Sachkundigen- und Sachverständigen- Prüfungen aller Krananlagen, Hebezeuge, Lastaufnahme- und Anschlagmittel für Ihr Unternehmen vornehmen.

Prüfungsumfang

Details des Prüfungsumfanges finden Sie unter https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Regeln/BGR/BGR_500_2_8.pdf

 

Quellenangaben

  1. http://www.dguv.de/medien/inhalt/zahlen/documents/au_statistik_2015.pdf
  2. https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Regeln/BGR/BGR_500_2_8.pdf
  3. https://m.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Regeln_und_Schriften/Grundsaetze/309-001_2012.pdf

 

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